Das BMF hat mit Schreiben vom 04.07.2022 (Az. V B 6 - S 1315/19/10030 :044) bekannt gegeben, mit welchen Staaten der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2022 erfolgt. Neben den EU-Mitgliedstaaten zählen dazu auch zahlreiche Drittstaaten, die z. B. Vertragsparteien der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 sind oder mit welchen entweder Deutschland ein entsprechendes Abkommen oder die EU einen Vertrag zur Vereinbarung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten geschlossen hat.
Hinweis: Zum 31.07.2022 muss die Übermittlung von Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten der meldenden Finanzinstitute in Deutschland nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das BZSt erfolgen.