Bislang steht noch die Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht aus. Doch zeichnet sich bereits ab, dass der nationale Gesetzgeber weitestgehend die Vorgaben lediglich übernimmt und dabei auf eine weitere Konkretisierung verzichtet. Für die Praxis bedeutet das, sich bereits für künftige Pflichten zu wappnen, deren Ausgestaltung derzeit noch in der Schwebe ist, die jedoch mit Rückwirkung eingeführt werden sollen. Sehen Sie das Video auf www.finance-magazin.de/finance-tv.
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