Ist man z. B. mit dem Inhalt eines Nacherhebungsbescheids des Zolls oder einer verbindlichen Zolltarifauskunft nicht einverstanden, kann hiergegen mit einem Einspruch beim zuständigen Hauptzollamt vorgegangen werden. Aber was passiert, wenn dieser ohne Erfolg bleibt? Der Rechtsweg ist damit noch lange nicht zu Ende, besteht doch noch die Möglichkeit, Klage gegen einen solchen Verwaltungsakt der Zollverwaltung vorzugehen. Viele Unternehmen scheuen aber den nächsten Schritt vor das Finanzgericht aus Sorge um die Kosten, den Aufwand, die Dauer und auch die vermeintlich geringen Erfolgsaussichten.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Finanzgerichte ist aber die Gewährung von Rechtsschutz bei Zweifeln an der Richtigkeit von Steuerbescheiden. Allerdings wird von diesem fundamentalen Recht, das im Grundgesetz als Grundrecht verankert ist, seit einigen Jahren immer seltener Gebrauch gemacht.
Wie entwickelt sich der finanzgerichtliche Rechtsschutz aktuell? Was sind die Ursachen für die rückläufige Zahl der Verfahren? In welchen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts wird vornehmlich geklagt? Darüber möchten wir Sie in unserem nächsten Webinar informieren.
Dr. Tobias Bender, Richter im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg, wird aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen der Finanzgerichtsbarkeit informieren. Im Anschluss werden wir über Erfahrungen in der gerichtlichen Vertretung von Unternehmen berichten.
Zum Abschluss freuen wir uns auf eine Diskussionsrunde, in der wir gerne Ihre Fragen beantworten.
Inhalte:
- Begrüßung
- Bericht zur aktuellen Entwicklung der Finanzgerichtsbarkeit von Herrn Dr. Tobias Bender, Richter im Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg
- Erfahrungen in der gerichtlichen Vertretung von Unternehmen
- Zeit für Ihre Fragen
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihre Fragen und Anmerkungen senden Sie gerne vorab unter Nennung des konkreten Webinars an: hh-veranstaltungen@ebnerstolz.de