Am 30.9.2018 tauschen die zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten zum zweiten Mal automatisch Informationen über Finanzkonten in Steuersachen aus. In Deutschland haben dazu die meldenden Finanzinstitute die Finanzkontendaten auf elektronischem Wege zum 31.7.2018 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
Das BMF gibt mit Schreiben vom 1.2.2018 (Az. IV B 6 - S 1315/13/10021 :050, DStR 2018, S. 302) die vorläufige Staatenaustauschliste bekannt. Die finale Liste soll bis Ende Juni 2018 vorliegen. Neben den EU-Mitgliedstaaten sind in der vorliegenden Liste z. B. auch British Virgin Islands, Cayman Islands und Kuwait enthalten, von denen Deutschland zwar Finanzkonteninformationen erhält, an die jedoch Deutschland keine Informationen weiterzuleiten hat, so dass entsprechend die Finanzinstitute keine Daten an das BZSt zu übermitteln haben.