Das BMF gibt mit Schreiben vom 11.02.2022 (Az. IV B 6 - S 1315/19/10030 :041, BB 2022, S. 470) die vorläufige Staatenaustauschliste bekannt. Die finale Liste soll bis Ende Juni 2022 vorliegen. Neben u. a. den EUMitgliedstaaten, mit denen ein gegenseitiger Austausch erfolgt, sind in der vorliegenden Liste z. B. auch British Virgin Islands, Oman und Kuwait enthalten. Von diesen erhält Deutschland zwar Finanzkonteninformationen, an diese hat Deutschland jedoch keine Informationen weiterzuleiten, so dass insoweit keine Finanzkontendaten durch meldende Finanzinstitute an das BZSt zu übermitteln sind. Für Katar und Neukaledonien bestand zunächst ebenso dieser einseitige Austausch. Ab 2021 beruht der Austausch hingegen auf Gegenseitigkeit.
Neu hinzugekommen sind u. a. Jamaika, Kenia, Liberia und Marokko. Die Finanzinstitute haben zu diesen Staaten erstmals bis zum 31.07.2022 eine Meldung für 2021 an das BZSt zu übermitteln.