Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes beschlossen. Danach soll es ein neues Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) geben, das "in bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Inlandsbezug" strafrechtlich ermitteln soll.
Zur Verbesserung der Datenqualität im Transparenzregister sieht der Entwurf zusätzliche Abfragebefugnisse vor, um Falscheintragungen leichter aufdecken und Berichtigungen anstoßen zu können. Nach dem Referentenentwurf sollen der Bundesanzeiger sowie das Bundesverwaltungsamt dafür neben der Einsichtnahme in öffentliche Register die folgenden Auskunftsbefugnisse erhalten:
- Kontenabrufverfahren nach dem Kreditwesengesetz (KWG),
- Einsichtnahme in Melderegister,
- Einsichtnahme in die Stiftungsverzeichnisse der Länder.
Für Unternehmen sollen zudem Anreize gesetzt werden, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen im Transparenzregister offenzulegen. Zusätzlich soll der Geburtsort des wirtschaftlich Berechtigten als eintragungspflichtiges Datum im Transparenzregister gemeldet werden.
Der Bundesanzeiger soll zusätzlich befugt sein, die Vertretungsbefugnis der meldenden Person bei Zweifeln zu verifizieren. Alternativ kann auch die Vereinigung selbst eine natürliche Person als Vertreter benennen.
Durch die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters sollen die Daten, die künftig aus den Angaben zu den elektronischen Veräußerungsanzeigen resultieren, gespeichert werden. Damit soll den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts- und insb. für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung ein volldigitaler Zugriff auf Immobiliendaten ermöglicht werden, um dem Missbrauch von Immobiliengeschäften vorzubeugen.
Hinweis: Mit dem geplanten Gesetz sollen Defizite im Bereich der Geldwäschebekämpfung abgestellt werden, die die Financial Action Task Force (FATF) 2022 in ihrem Abschlussbericht zur Prüfung Deutschlands reklamiert hatte.