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FISG - und nun? Viele PIE-Unternehmen brauchen neuen Steuerberater

Auf­grund der Neu­re­ge­lun­gen im sog. Fi­nanz­markt­in­te­gritätsstärkungs­ge­setz ist ab 2022 die Er­brin­gung von Steu­er­be­ra­tungs­leis­tun­gen durch den Ab­schlussprüfer aus­ge­schlos­sen. Auch die Er­brin­gung sons­ti­ger Be­ra­tungs­leis­tun­gen wurde wei­ter ein­ge­schränkt. Des­halb müssen sich viele PIE-Un­ter­neh­men nun nach einem neuen Steu­er­be­ra­ter um­schauen.

Kon­kret gehören zu den für Ab­schlussprüfer ver­bo­te­nen Nichtprüfungs­leis­tun­gen nun auch fol­gende Steu­er­be­ra­tungs­leis­tun­gen oder Teil­be­rei­che:

© unsplash
  • All­ge­meine Steu­er­be­ra­tung
  • Er­stel­lung von Steu­er­erklärun­gen
  • Be­ra­tung bei staat­li­chen Bei­hil­fen und steu­er­li­chen An­rei­zen
  • Be­treu­ung von steu­er­li­chen Außen- und Be­triebsprüfun­gen
  • Steu­er­be­rech­nun­gen
  • Er­brin­gung von sons­ti­gen Steu­er­be­ra­tungs­leis­tun­gen.

Diese Leis­tun­gen dürfen künf­tig nur noch von Steu­er­be­ra­tern oder Rechts­anwälten er­bracht wer­den, die von den Ab­schlussprüfern un­abhängig sind.

Von die­ser Neu­re­ge­lung sind alle ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Un­ter­neh­men, sog. PIE-Un­ter­neh­men, be­trof­fen. Darüber hin­aus er­streckt sich der An­wen­dungs­be­reich der Neu­re­ge­lun­gen auf Kre­dit­in­sti­tute und Ver­si­che­run­gen. Hier­von um­fasst sind auch die Mut­ter-, Toch­ter- und En­kel­ge­sell­schaf­ten der vor­ge­nann­ten Un­ter­neh­men in­ner­halb und außer­halb der EU, so­fern diese im EU-Aus­land als PIE de­fi­niert sind.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum FISG fin­den Sie hier.

So­fern diese Un­ter­neh­men bis­her Jah­res­ab­schlussprüfung und Steu­er­be­ra­tung in ei­ner Hand durchführen ließen, be­steht nun kurz­fris­ti­ger Hand­lungs­be­darf, denn be­reits ab dem 01.01.2022 ist die Tren­nung um­zu­set­zen. Gerne un­terstützen wir Sie mit un­se­rem um­fas­sen­den Steuer-Know­how und ste­hen Ih­nen je nach Be­darf als zu­verlässi­ger An­sprech­part­ner zur Seite.

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