Konkret gehören zu den für Abschlussprüfer verbotenen Nichtprüfungsleistungen nun auch folgende Steuerberatungsleistungen oder Teilbereiche:
- Allgemeine Steuerberatung
- Erstellung von Steuererklärungen
- Beratung bei staatlichen Beihilfen und steuerlichen Anreizen
- Betreuung von steuerlichen Außen- und Betriebsprüfungen
- Steuerberechnungen
- Erbringung von sonstigen Steuerberatungsleistungen.
Diese Leistungen dürfen künftig nur noch von Steuerberatern oder Rechtsanwälten erbracht werden, die von den Abschlussprüfern unabhängig sind.
Von dieser Neuregelung sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, sog. PIE-Unternehmen, betroffen. Darüber hinaus erstreckt sich der Anwendungsbereich der Neuregelungen auf Kreditinstitute und Versicherungen. Hiervon umfasst sind auch die Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaften der vorgenannten Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, sofern diese im EU-Ausland als PIE definiert sind.
Weitere Informationen zum FISG finden Sie hier.
Sofern diese Unternehmen bisher Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung in einer Hand durchführen ließen, besteht nun kurzfristiger Handlungsbedarf, denn bereits ab dem 01.01.2022 ist die Trennung umzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem umfassenden Steuer-Knowhow und stehen Ihnen je nach Bedarf als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.
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Ebner Stolz ist mit mehr als 1.800 Mitarbeitern an 14 Standorten in den wesentlichen deutschen Wirtschaftszentren eine der größten unabhängigen mittelständischen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland. Wir gehören zu den Top Ten der Branche und sind Marktführer im gehobenen Mittelstand.
Unsere 14 Standorte finden Sie hier.
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Unser Beratungsansatz macht uns einzigartig. Ein Ansprechpartner steht Ihnen zur Seite. Er kennt Ihr Unternehmen und dessen Herausforderungen und wird diese gemeinsam mit Ihnen lösen. Unser Spektrum reicht dabei vom Deklarations-Einmaleins bis zu komplexen Gestaltungsberatungen. Dabei wird Ihr Ansprechpartner von unseren Experten mit spezifischem Fachwissen unterstützt.
Mit unserem Knowledge-Management-Team sind wir immer am Puls der Zeit und haben alle relevanten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht vom ersten Impuls bis zur Lösung im Blick.
Was uns von den BigFour unterscheidet: Bei uns findet ein Austausch zwischen Theorie und Praxis und zwischen den verschiedenen Disziplinen statt. Ein Denken in Silos kennen wir nicht. Hoch spezialisierte Praktiker entwickeln in unseren Kompetenzzentren pragmatische Lösungen für den gehobenen Mittelstand und kapitalmarktorientierte Unternehmen.
Unser Leistungsspektrum für kapitalmarktorientierte Unternehmen…
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- Deklarationsberatung
- Tax Compliance
- Steuerliche Strukturierungen
- Transaktionsberatung
- Internationales Steuerrecht
- Auslandsengagements im Allgemeinen
- Transfer Pricing
- Global Mobility
- Auslandsengagements im Allgemeinen
- Immobilienbesteuerung
- Umsatzsteuerliche Beratung
- Zölle
- Lohnsteuer
- Ermittlung latenter Steuern
- Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
… national wie international sprechfähig
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