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Fit für den Jahresabschluss - Neuerungen für Krankenhäuser

Im Jahr 2016 hat sich eine Viel­zahl von ge­setz­li­chen Neu- erun­gen er­ge­ben, die un­mit­tel­bar die Rech­nungs­le­gung be­tref­fen. Be­reits im Jahr 2015 ist das Bi­lanz­richt­li­ni­en­Um­set­zungs­ge­setz (Bil­RUG) in Kraft ge­tre­ten und im sel­ben Jahr wurde das Kran­ken­haus­struk­tur­ge­setz (KHSG) ver­ab­schie­det, das schließlich zum 1. Ja­nuar 2016 in Kraft ge­tre­ten ist. Über diese Ent­wick­lun­gen möch­ten wir Sie gerne in­for­mie­ren. Fer­ner ge­ben wir Ih­nen Pra­xis­tipps und -hin­weise zu den an­ste­hen­den Er­stel­lungs­ar­bei­ten für den Kon­zern­ab­schluss 2016.

Im Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2016 spielt das KHSG zum ers­ten Mal eine we­sent­li­che Rolle. Gerne brin­gen wir Ih­nen die In­halte und Aus­wir­kun­gen des KHSG, ins­be­son­dere auf die La­ge­be­richt­er­stat­tung näher. Die zahl­rei­chen neuen Vor­ga­ben und Neue­run­gen ver­mit­teln wir Ih­nen durch an­schau­li­che Pra­xis­bei­spiele. Da­bei wird auch auf Spe­zi­al­the­men, wie z. B. Ände­run­gen in der Kran­ken­haus-Buchführungs­ver­ord­nung, ein­ge­gan­gen.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Ver­an­stal­tun­gen können Sie der bei­gefügten Ein­la­dung ent­neh­men.