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Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge: Währungsangabe?

EuGH 15.11.2018, C-330/17

Luft­fahrt­un­ter­neh­men, die Flug­ta­rife für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Flüge nicht in Euro aus­wei­sen, sind ver­pflich­tet, sie in ei­ner Währung an­zu­ge­ben, die mit dem an­ge­bo­te­nen Dienst ob­jek­tiv ver­bun­den ist. Dies ist ins­be­son­dere bei ei­ner Währung der Fall, die in dem Mit­glied­staat des Ab­flug- oder An­kunfts­orts des be­tref­fen­den Flugs als ge­setz­li­ches Zah­lungs­mit­tel gilt.

Der Sach­ver­halt:

Ein Kunde buchte von Deutsch­land aus auf der von der be­klag­ten deut­schen Flug­ge­sell­schaft Ger­man­wings be­trie­be­nen In­ter­net­seite www.ger­man­wings.de einen Flug von Lon­don (Ver­ei­nig­tes König­reich) nach Stutt­gart (Deutsch­land). Der be­tref­fende Flug­preis war nur in Pfund Ster­ling (GBP) aus­ge­wie­sen. Die kla­gende Ver­brau­cher­zen­trale Ba­den-Würt­tem­berg (Deutsch­land) ist der An­sicht, dass diese Prak­tik ein un­lau­te­res Ver­hal­ten dar­stelle und die Preise in Euro hätten aus­ge­wie­sen wer­den müssen. Sie er­hob da­her vor einem deut­schen Ge­richt ge­gen Ger­man­wings Klage auf Un­ter­las­sung die­ser Prak­tik.

Der in letz­ter In­stanz mit der Sa­che be­fasste BGH setzte das Ver­fah­ren aus und legte dem EuGH Fra­gen zur Vor­ab­ent­schei­dung vor. Er möchte wis­sen, wie die Ver­ord­nung (EG) Nr. 1008/2008 aus­zu­le­gen ist, wo­nach Luft­fahrt­un­ter­neh­men beim An­ge­bot von Flug­diens­ten von einem Flug­ha­fen im Ho­heits­ge­biet ei­nes Mit­glied­staats ver­pflich­tet sind, je­der­zeit den zahl­ba­ren End­preis aus­zu­wei­sen, der ins­be­son­dere den Flug­preis ein­schließt. Ins­be­son­dere möchte er wis­sen, ob Luft­fahrt­un­ter­neh­men, wenn sie den Flug­preis nicht in Euro an­ge­ben, ihn in ei­ner Lan­deswährung ih­rer Wahl aus­wei­sen können; der Flug­preis ist als der Preis de­fi­niert, der für die Beförde­rung von Fluggästen an Luft­fahrt­un­ter­neh­men (oder de­ren Be­vollmäch­tigte oder an an­dere Flug­schein­verkäufer) zu zah­len ist, so­wie et­waige Be­din­gun­gen, un­ter de­nen die­ser Preis gilt (ein­schließlich des Ent­gelts und der Be­din­gun­gen, die Agen­tu­ren und an­de­ren Hilfs­diens­ten ge­bo­ten wer­den).

Die Gründe:

Die Ver­ord­nung lässt Luft­fahrt­un­ter­neh­men die Wahl, die Flug­preise für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Flug­dienste "in Euro oder in Lan­deswährung" aus­zu­wei­sen. Die Ver­ord­nung enthält keine An­gabe zur Lan­deswährung, in der Flug­preise aus­ge­wie­sen wer­den müssen, wenn sie sie nicht in Euro an­ge­ben wer­den. Al­ler­dings wäre das von der Ver­ord­nung ver­folgte Ziel der ef­fek­ti­ven Ver­gleich­bar­keit der Preise gefähr­det, wenn der Wahl­frei­heit, über die Luft­fahrt­un­ter­neh­men bei der Be­stim­mung der Währung, in der sie die Flug­preise für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Flug­dienste aus­wei­sen, keine Gren­zen ge­setzt wären. Er­leich­tert würde die ef­fek­tive Ver­gleich­bar­keit der Preise, wenn die Luft­fahrt­un­ter­neh­men die Flug­preise in ei­ner Lan­deswährung angäben, die mit dem an­ge­bo­te­nen Dienst ob­jek­tiv ver­bun­den ist.

Da­her sind Luft­fahrt­un­ter­neh­men, die die Flug­preise für in­ner­ge­mein­schaft­li­che Flug­dienste nicht in Euro ausdrücken, ver­pflich­tet, für de­ren An­gabe eine mit dem an­ge­bo­te­nen Dienst ob­jek­tiv in Ver­bin­dung ste­hende Lan­deswährung zu wählen; dies ist ins­be­son­dere bei ei­ner Währung der Fall, die in dem Mit­glied­staat des Ab­flug- oder An­kunfts­orts des be­tref­fen­den Flugs als ge­setz­li­ches Zah­lungs­mit­tel gilt. Da­mit können in ei­ner Si­tua­tion wie der in Rede ste­hen­den, in der

Für den Streit­fall be­deu­tet dies: Ein Luft­fahrt­un­ter­neh­men (hier: Ger­man­wings), das in einem Mit­glied­staat (hier: Deutsch­land) nie­der­ge­las­sen ist, in dem der Euro ge­setz­li­ches Zah­lungs­mit­tel ist, und das im In­ter­net einen Flug­dienst mit Ab­flug­ort in einem an­de­ren Mit­glied­staat (hier: Ver­ei­nig­tes König­reich) an­bie­tet, in dem eine an­dere Währung als der Euro ge­setz­li­ches Zah­lungs­mit­tel ist (Pfund Ster­ling), darf die nicht in Euro aus­gedrück­ten Flug­preise in der Währung die­ses an­de­ren Mit­glied­staats aus­wei­sen.

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