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FOCUS: Ebner Stolz ist Top-Wirtschaftskanzlei 2019 im Steuerrecht

Eb­ner Stolz wurde als Top-Wirt­schafts­kanz­lei im Fach­be­reich Steu­er­recht aus­ge­zeich­net. Dies er­gibt eine Be­fra­gung durch das Da­ten­un­ter­neh­men Sta­tista und das Nach­rich­ten­ma­ga­zin FO­CUS.

In Zu­sam­men­ar­beit mit dem Markt­for­schungs­in­sti­tut Sta­tista hat FO­CUS vom 25.2. bis 29.3.2019 2.664 Wirt­schafts- und In­house­ju­ris­ten nach ih­ren Emp­feh­lun­gen für Wirt­schafts­kanz­leien be­fragt. Bei Er­rei­chen ei­ner Min­dest­an­zahl an Emp­feh­lun­gen wur­den Wirt­schafts­kanz­leien in die Liste der Top-Wirt­schafts­kanz­leien auf­ge­nom­men. In die­ser Liste sind 1.000 Top-Anwälte und -Wirt­schafts­kanz­leien mit her­vor­ra­gen­dem Ruf aus 21 Fach­be­rei­chen ver­tre­ten.

Im FO­CUS Spe­zial „Ihr Recht 2019“ wurde Eb­ner Stolz als Top Wirt­schafts­kanz­lei im Fach­be­reich Steu­er­recht aus­ge­zeich­net. Die Prüfungs- und Be­ra­tungs­ge­sell­schaft steht für eine Rund-um-Be­ra­tung mit­telständi­scher Un­ter­neh­men so­wohl in al­len Teil­be­rei­chen des Steu­er­rechts von er­trag­steu­er­li­chen bis Zoll­the­men wie auch darüber hin­aus­ge­hend für eine um­fas­sende Be­ra­tung der Man­dan­ten in den Be­rei­chen Wirt­schaftsprüfung, Rechts- und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung.

Hinweis

Wei­tere In­for­ma­tio­nen so­wie die vollständige Liste von „Deutsch­lands Top-Anwälten“ fin­den Sie im FO­CUS Spe­zial - Ihr Recht 2019.

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