Die Politik hat den Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes beschlossen, welches bereits Anfang Dezember 2015 in Kraft treten könnte. Mit den neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen werden Unternehmensnachfolgen vielfach steuerlich stärker belastet. Da aber die Neuregelungen erst ab deren Inkrafttreten anzuwenden sein sollen, besteht derzeit noch die Chance eine Unternehmensnachfolge unter dem geltenden Recht durchzuführen und dadurch letztlich Steuern und Kosten zu sparen.
Im Erbrecht ist kürzlich die Europäische Erbrechtsverordnung beschlossen und in Kraft gesetzt worden. Nunmehr wird bei den meisten Europäern das Recht desjenigen Staates angewandt, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies kann zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe FOKUS RECHT wollen wir Sie über die anstehenden gesetzlichen Neuerungen informieren und Ihnen insbesondere Möglichkeiten aufzeigen, eine Unternehmensnachfolgeregelung unter Anwendung des bisherigen Erb-und Erbschaftsteuerrechts durchzuführen.