Die EBNER STOLZ-Veranstaltungsreihe FOKUS RECHT startet in diesem Jahr mit zwei Vortragsabenden, die Themen von hoher praktischer Relevanz für fast jedes Unternehmen haben: Zum einen behandeln wir mit Rechtsfragen rund um E-Mail-Werbung sowie potentiellen Risiken aus Datenschutz-Verstößen Compliance-Themen, die Klassiker der ungewollten Rechtsverstöße durch Unternehmen darstellen. Zum anderen informieren wir Sie über die rechtlichen Fragen beim Erwerb von Software sowie Regelungsgründe und -möglichkeiten im Hinblick auf private E-Mail- und Internetnutzung durch Arbeitnehmer.
Im ersten Termin im April 2016 zeigen wir Ihnen die typischen Fallstricke bei der Versendung von Info- und Werbe-E-Mails an Kunden und Geschäftspartner auf. Was darf man hier mit seinen Kundendaten und möglicherweise zugekauften Adressdaten machen und wo sind die Grenzen bei Nachrichten mit rein unternehmensbezogenen Informationen? Wofür bedarf es ausdrücklicher Werbeeinwilligungen und wo greifen gesetzliche Privilegierungen ein? Wieso sind werbende Kurz-Informationen in der Signatur von Firmen-E-Mails ein unkalkulierbares Risiko und damit in jedem Falle zu vermeiden?
Ähnliche Fragen stellen sich allgemein im datenschutzrechtlichen Bereich eines fast jeden Unternehmens. Die dort vorhandenen Rechtsrisiken verschärfen sich immer mehr, da die Landesdatenschutzbehörden den Umgang von Unternehmen mit Daten zunehmend streng kontrollieren und seit kurzem auch Wettbewerbsverbände mehr rechtliche Instrumente zur Verfolgung von Verstößen an die Hand bekommen haben.
Spätestens jetzt sollte sich also jedes Unternehmen fragen, ob es bei der Datenauslagerung oder -weitergabe alle rechtlichen Vorgaben beachtet. Diese wollen wir Ihnen noch einmal aufzeigen und außerdem einen Ausblick auf die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung geben, die vermutlich im April 2016 vom EU-Parlament verabschiedet wird. Auch liegen dann vermutlich Entscheidungen der deutschen Datenschutzbehörden zum Umgang mit der sog. Safe-harbor-Problematik vor, die wir Ihnen dann gerne erläutern.
Beim zweiten Termin im Juni 2016 behandeln wir zwei IT-rechtliche Themen von hoher Praxisrelevanz. Software wird inzwischen von jedem Unternehmen genutzt – also auch eingekauft. Gerade wenn nicht nur Standard-Software eingesetzt wird, sondern Individualprogrammierungen beauftragt werden, ist der dann abzuschließende Projektvertrag mit vielerlei rechtlichen Risiken behaftet. Für die wesentlichen Fehlerquellen in diesem Bereich möchten wir Sie sensibilisieren.
Spätestens beim Ausscheiden von Mitarbeitern oder gar bei möglicherweise begangenen Rechtsverstößen durch Mitarbeiter stellt sich dem Unternehmen die Frage, welche Zugriffsrechte der Arbeitgeber in Bezug auf die E-Mail-Daten der Mitarbeiter hat. Dies hängt maßgeblich von den arbeitsvertraglichen Regelungen zur Internet- und E-Mailnutzung im jeweiligen Unternehmen ab. Es besteht daher spätestens mit der verbreiteten Nutzung von Smartphones Anlass, die eigenen Regelungen in diesem Bereich zu überdenken und ggf. anzupassen.