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Fokus Recht: Abmahnungen und Vertragsstrafen im Wettbewerbsrecht – was sich in 2021 ändert

Des einen Freud ist des an­de­ren Leid. So verhält es sich auch bei Ab­mah­nun­gen. Die Bun­des­re­gie­rung hat sich die Eindämmung des Ab­mahn­miss­brauchs auf ihre Fah­nen ge­schrie­ben und einen Ge­setz­ent­wurf mit einem pro­gram­ma­ti­schen Ti­tel vor­ge­legt: „Ge­setz zur Stärkung des fai­ren Wett­be­werbs“. Die­ses Ge­setz ist im De­zem­ber 2020 in Kraft ge­tre­ten.

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Erklärtes Ziel war hier­bei der Schutz mitt­le­rer und klei­ner Un­ter­neh­men. Je­doch trägt das Ge­setz kei­nes­wegs zur Rechts­si­cher­heit bei.

Mit un­se­rem Webi­nar wol­len wir Ih­nen hierzu die wich­tigs­ten Ände­run­gen im Wett­be­werbs­recht vor­stel­len. Er­heb­li­che Ände­run­gen durch die Neu­re­ge­lun­gen er­ge­ben sich ins­be­son­dere bei Wett­be­werbs­verstößen im In­ter­net (in Web­shops oder auf Un­ter­neh­mens­web­sei­ten) so­wie bei Verstößen ge­gen das Da­ten­schutz­recht.

Was gilt es also bei Ab­mah­nun­gen und Un­ter­las­sungs­erklärun­gen im Wett­be­werbs­recht nun­mehr zu be­ach­ten?

In­halte:

  • An­for­de­run­gen an Ab­mah­nun­gen
  • Wann ist eine Ab­mah­nung missbräuch­lich?
  • Wer trägt die Ab­mahn­kos­ten?
  • Un­ter­las­sungs­erklärung und Ver­trags­stra­fen
  • Teil­weise Auf­he­bung des sog. „flie­gen­den Ge­richts­stands“

Das Webi­nar wird mit GoTo­We­bi­nar durch­ge­führt. Als Teil­neh­mer benö­t­i­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­ne­t­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die tele­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­sp­re­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.

Ihre Fra­gen und An­mer­kun­gen sen­den Sie gerne vorab un­ter Nen­nung des kon­kre­ten Webi­nars an: hh-ver­an­stal­tun­gen@eb­ner­stolz.de

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