Des einen Freud ist des anderen Leid. So verhält es sich auch bei Abmahnungen. Die Bundesregierung hat sich die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs auf ihre Fahnen geschrieben und einen Gesetzentwurf mit einem programmatischen Titel vorgelegt: „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“. Dieses Gesetz ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.
Erklärtes Ziel war hierbei der Schutz mittlerer und kleiner Unternehmen. Jedoch trägt das Gesetz keineswegs zur Rechtssicherheit bei.
Mit unserem Webinar wollen wir Ihnen hierzu die wichtigsten Änderungen im Wettbewerbsrecht vorstellen. Erhebliche Änderungen durch die Neuregelungen ergeben sich insbesondere bei Wettbewerbsverstößen im Internet (in Webshops oder auf Unternehmenswebseiten) sowie bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
Was gilt es also bei Abmahnungen und Unterlassungserklärungen im Wettbewerbsrecht nunmehr zu beachten?
Inhalte:
- Anforderungen an Abmahnungen
- Wann ist eine Abmahnung missbräuchlich?
- Wer trägt die Abmahnkosten?
- Unterlassungserklärung und Vertragsstrafen
- Teilweise Aufhebung des sog. „fliegenden Gerichtsstands“
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihre Fragen und Anmerkungen senden Sie gerne vorab unter Nennung des konkreten Webinars an: hh-veranstaltungen@ebnerstolz.de
Weitere Webinare der Reihe Fokus Recht finden Sie hier: