Der Datenschutz gewinnt in der öffentlichen Wahrnehmung und juristisch zunehmend an Bedeutung. Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) in Kraft und bringt erhebliche Veränderungen im Datenschutzrecht für alle Unternehmen. Die Rechte der betroffenen Bürger und umgekehrt die Pflichten von Unternehmen werden deutlich erweitert (insbesondere Auskunftsrechte, Informationspflichten, Dokumentationspflichten und Datenschutzorganisation).
Es drohen hohe Bußgelder bei Verstößen. Unternehmen und Verantwortliche sind gut beraten, sich mit den neuen Rechtspflichten und Anforderungen ab Ende Mai 2018 vertraut zu machen.
Nahezu jedes Unternehmen nutzt und verarbeitet heute in irgendeiner Form personenbezogene Daten. Daher gehören viele Prozesse und Abläufe auf den Prüfstand, sind anzupassen und zu dokumentieren. Viele Unternehmen bereiten sich schon längere Zeit auf die DSGVO vor, andere stehen hier noch ganz am Anfang.
Mit unserer Veranstaltung „FOKUS RECHT spezial – EU-Datenschutz-Grundverordnung – Was ist (noch) zu tun?“ geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Datenschutzrecht sowie ein aktuelles Update zu den am meisten diskutierten Problemfeldern. Zudem werden wir mit unseren Kollegen aus dem Geschäftsbereich IT-Revision beispielhaft Einzelfragen zur technischen Umsetzung der neuen Anforderungen diskutieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 60,00 pro Person sowie für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Unternehmen EUR 30,00 zzgl. Umsatzsteuer.