Seit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) im vergangenen Jahr ist klar, dass im Datenschutzrecht vor allem auf Unternehmen wesentliche Veränderungen zukommen: Die Rechte der betroffenen Bürger und umgekehrt die Pflichten von Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, wurden deutlich erweitert. Der Datenschutz wird europaweit einen größeren Stellenwert erhalten und hierauf gilt es sich vorzubereiten.
Da die DS-GVO als EU-Verordnung unmittelbare Wirkung entfaltet, sind schon jetzt die veränderten Pflichten für Unternehmen, die ab 2018 einzuhalten sind, recht klar umrissen. Von diesen Veränderungen sind praktisch alle Unternehmen betroffen, da nahezu jedes Unternehmen in irgendeiner Form personenbezogene Daten nutzt und verarbeitet. Entsprechend sind viele Prozesse und Abläufe auf den Prüfstand zu stellen, ggf. anzupassen und zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Zukunft Verstöße gegen Datenschutzregelungen erheblich strenger geahndet werden. Der Bußgeldrahmen wird ganz erheblich ausgeweitet – und zwar für das Unternehmen selbst, wie auch die Verantwortlichen!
Unsere Veranstaltung FOKUS RECHT spezial, zu der wir Sie herzlich einladen, wird Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben, die mit der DS-GVO verbunden sind, und zudem einen ersten Eindruck der im Unternehmen anstehenden Aufgaben zu vermitteln. Nur die Unternehmen, die jetzt die notwendigen Schritte planen und strukturiert umsetzen, werden fristgerecht zur Geltung der neuen Regelungen auch diese Compliance-Pflichten erfüllen.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 60,- pro Person, für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Unternehmen EUR 30,- zzgl. Umsatzsteuer.