Am 14. Oktober 2016 hat der Bundesrat einer rückwirkenden Gesetzesänderung des Erbschaftsteuergesetzes zum 1. Juli 2016 zugestimmt, mit der die Begünstigungsregelungen für die Übertragung von Unternehmensvermögen umfassend geändert wurden. Auch die Bewertungsvorschriften für Unternehmensvermögen wurden - hier sogar rückwirkend zum 1. Januar 2016 - geändert.
Von dieser Gesetzesänderung sind zahlreiche mittelständische Unternehmen betroffen, bei denen ein Generationswechsel bevorsteht. Einzelheiten zu den Gesetzesänderungen und Informationen darüber, in welchen Fällen eine Anpassung der bisherigen Nachfolgeplanung, sei es im Hinblick auf eine künftig beabsichtigte Schenkung von Unternehmensvermögen oder bzgl. der Anpassung von Testamenten, erforderlich ist. Zudem kann auch bereits heute die Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge empfehlenswert sein, um einen zusätzlichen Bewertungsabschlag bei künftigen Übertragungen zu erlangen.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.