Der Bundesrat legte am 28.6.2019 seine Stellungnahme zum Entwurf des Forschungszulagengesetzes vor und äußert darin zumindest noch punktuellen Korrekturbedarf. So bittet er u. a. darum, zu prüfen, wie die Forschungsförderung gezielter ausgestaltet werden könnte, damit diese insb. kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt. Auch sollte im Fall der Auftragsforschung nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber Begünstigter sein, da dieser das wirtschaftliche Risiko des Forschungsvorhabens trage.
Hinweis
Dem Vernehmen nach soll der Bundestag am 19.10.2019 und der Bundesrat am 8.11.2019 final über den Gesetzentwurf beschließen.
Mehr zum Inhalt des Gesetzentwurfs lesen Sie hier.