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Steuerberatung

Stellung des Bundesrats zur steuerlichen Forschungsförderung

Zwar begrüßt der Bun­des­rat grundsätz­lich das Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung mit einem For­schungs­zu­la­gen­ge­setz For­schungs- und Ent­wick­lungs­ak­ti­vitäten steu­er­lich zu fördern. Al­ler­dings wird noch Ände­rungs­be­darf ge­se­hen.

Der Bun­des­rat legte am 28.6.2019 seine Stel­lung­nahme zum Ent­wurf des For­schungs­zu­la­gen­ge­set­zes vor und äußert darin zu­min­dest noch punk­tu­el­len Kor­rek­tur­be­darf. So bit­tet er u. a. darum, zu prüfen, wie die For­schungsförde­rung ge­ziel­ter aus­ge­stal­tet wer­den könnte, da­mit diese insb. klei­nen und mitt­le­ren Un­ter­neh­men zu­gu­te­kommt. Auch sollte im Fall der Auf­trags­for­schung nicht der Auf­trag­neh­mer, son­dern der Auf­trag­ge­ber Begüns­tig­ter sein, da die­ser das wirt­schaft­li­che Ri­siko des For­schungs­vor­ha­bens trage.

Hinweis

Dem Ver­neh­men nach soll der Bun­des­tag am 19.10.2019 und der Bun­des­rat am 8.11.2019 fi­nal über den Ge­setz­ent­wurf be­schließen.

Mehr zum In­halt des Ge­setz­ent­wurfs le­sen Sie hier.

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