Am 21.3.2018 schlug die EU-Kommission die Einführung einer sog. Digitalsteuer vor, um das Steueraufkommen von international agierenden Internetunternehmen „gerechter“ auf die Staaten zu verteilen, in denen diese Unternehmen zwar Umsätze generieren, jedoch mangels physischer Präsenz keine dort zu versteuernden Gewinne erzielen. Gegen den Vorschlag wurde vielfältige Kritik laut, sowohl aus verschiedenen Mitgliedstaaten als auch von Wirtschaftsverbänden und Interessenvertretern. Weiterentwickelte Ansätze hin zur Einführung einer Digitalwerbesteuer fanden am 12.3.2019 keine Mehrheit im Rat der EU-Finanzminister und gelten damit als auf EU-Ebene gescheitert.
Laut Pressemeldungen vom 6.3.2019 hat nun aber die französische Regierung einen nationalen Alleingang beschlossen. Konkret sollen Internetunternehmen 3 % ihres in Frankreich erzielten digitalen Umsatzes an den französischen Fiskus abführen müssen. Hiervon erfasst wären Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von jährlich mindestens 750 Mio. Euro und einem digitalen Umsatz in Frankreich von mindestens 25 Mio. Euro. Als digitaler Umsatz gelten dabei insb. Einnahmen aus gezielter Internet-Werbung und dem Verkauf ausgewählter Nutzerdaten. Bei Plattform-Betreibern sollen zudem Kommissionen für Umsätze aus dem Verkauf fremder Produkte über die Plattform besteuert werden.
Hinweis
Das Gesetzesvorhaben in Frankreich könnte erneut Bewegung in die Diskussion um die Besteuerung von Digitalunternehmen bringen. Deutschland widersetzt sich bislang einem nationalen Alleingang und favorisiert eine international abgestimmte Lösung.