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Frankreich: Einführung einer Digitalsteuer auf nationaler Ebene geplant

Die französi­sche Re­gie­rung be­schließt einen na­tio­na­len Al­lein­gang in Sa­chen Di­gi­tal­steuer.

Am 21.3.2018 schlug die EU-Kom­mis­sion die Einführung ei­ner sog. Di­gi­tal­steuer vor, um das Steu­er­auf­kom­men von in­ter­na­tio­nal agie­ren­den In­ter­net­un­ter­neh­men „ge­rech­ter“ auf die Staa­ten zu ver­tei­len, in de­nen diese Un­ter­neh­men zwar Umsätze ge­ne­rie­ren, je­doch man­gels phy­si­scher Präsenz keine dort zu ver­steu­ern­den Ge­winne er­zie­len. Ge­gen den Vor­schlag wurde vielfältige Kri­tik laut, so­wohl aus ver­schie­de­nen Mit­glied­staa­ten als auch von Wirt­schafts­verbänden und In­ter­es­sen­ver­tre­tern. Wei­ter­ent­wi­ckelte Ansätze hin zur Einführung ei­ner Di­gi­tal­wer­be­steuer fan­den am 12.3.2019 keine Mehr­heit im Rat der EU-Fi­nanz­mi­nis­ter und gel­ten da­mit als auf EU-Ebene ge­schei­tert. 

Laut Pres­se­mel­dun­gen vom 6.3.2019 hat nun aber die französi­sche Re­gie­rung einen na­tio­na­len Al­lein­gang be­schlos­sen. Kon­kret sol­len In­ter­net­un­ter­neh­men 3 % ih­res in Frank­reich er­ziel­ten di­gi­ta­len Um­sat­zes an den französi­schen Fis­kus abführen müssen. Hier­von er­fasst wären Un­ter­neh­men mit einem welt­wei­ten Um­satz von jähr­lich min­des­tens 750 Mio. Euro und einem di­gi­ta­len Um­satz in Frank­reich von min­des­tens 25 Mio. Euro. Als di­gi­ta­ler Um­satz gel­ten da­bei insb. Ein­nah­men aus ge­ziel­ter In­ter­net-Wer­bung und dem Ver­kauf aus­gewähl­ter Nut­zer­da­ten. Bei Platt­form-Be­trei­bern sol­len zu­dem Kom­mis­sio­nen für Umsätze aus dem Ver­kauf frem­der Pro­dukte über die Platt­form be­steu­ert wer­den.

Hinweis

Das Ge­set­zes­vor­ha­ben in Frank­reich könnte er­neut Be­we­gung in die Dis­kus­sion um die Be­steue­rung von Di­gi­tal­un­ter­neh­men brin­gen. Deutsch­land wi­der­setzt sich bis­lang einem na­tio­na­len Al­lein­gang und fa­vo­ri­siert eine in­ter­na­tio­nal ab­ge­stimmte Lösung.

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