- Die Rechnungsanschriften des Käufers und Verkäufers sind anzugeben, sofern diese von deren Büro- bzw. Privatadressen abweichen.
- In der Rechnung ist die Bestellnummer aufzunehmen, wenn diese zuvor im Bestellvorgang mit dem Kunden erzeugt wurde.
Diese zusätzlichen Rechnungsangaben sollen es dezentral aufgestellten Unternehmen, bei denen insbesondere die Rechnungen an einem anderen Ort erstellt werden als dem Head Office, erleichtern, Leistungen korrekt zuzuordnen und abzurechnen.
Zudem ist in Rechnungen nun ein eindeutiges Leistungsdatum anzugeben. Dieses entspricht regelmäßig dem Tag an dem die Waren geliefert oder die Leistungen erbracht wurden.
Hinweis
Da eine vollständige und richtige Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, sollten Unternehmen bei Rechnungen mit französischer Umsatzsteuer prüfen, ob diese korrekt sind und allen Anforderungen gerecht werden.