Ein darüber hinausgehender Gewinn unterliegt einem Steuersatz von 33,33 %. Dieser Steuersatz sinkt für das Wirtschaftsjahr auf 31 %. In 2020 beträgt der Körperschaftsteuersatz einheitlich 28 % und sinkt abermals in 2021 auf 26,5 % bzw. für Wirtschaftsjahre ab 2022 auf 25 %.
Hinweis
Kleinunternehmen unterliegen unverändert einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15 %.
Zudem entfällt ab dem 1.1.2018 die Ausschüttungsteuer in Höhe von 3 % der Ausschüttungen durch französische Kapitalgesellschaften. Diese Steuer wurde am 17.5.2017 durch den EuGH als teilweise EU-rechtswidrig und am 6.10.2017 durch das französische Verfassungsgericht als insgesamt verfassungswidrig eingestuft (Quelle: IStR-Länderbericht 1/2018, S. 2).