Am 8.12.17 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan offiziell durch den EU-Kommissionspräsidenten Juncker und den japanischen Premierminister Abe beschlossen worden. Das Abkommen war schon seit 2013 in der Diskussion und wurde selbst bei weltpolitisch hochrelevanten Ereignissen wie dem G7-Gipfel in Hamburg thematisiert.
Waren und Dienstleistungen im Gesamtwert von mehr als 86 Milliarden Euro im europäischen Export machen das Abkommen zu einem der bedeutendsten Abkommen der wirtschaftspolitischen Historie der Europäischen Union. Dadurch werden enorme neue Marktchancen eröffnet. Zölle bis zu 1 Mrd. Euro werden reduziert und der japanische Markt mit 127 Mio. Verbrauchern erschlossen. Das Freihandelsabkommen setzt sich die Überwindung der Hürden europäischer und japanischer Exportunternehmen im internationalen Handel ebenso wie den Klimaschutz zum Ziel, wobei letzteres zum ersten Mal überhaupt Einzug in ein Freihandelsabkommen findet.
Das Freihandelsabkommen basiert auf den höchsten Standards für Arbeit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Es ist darüber hinaus das erste Handelsabkommen, welches eine spezifische Verpflichtung zum Pariser Klimaabkommen enthält.
Für europäische Unternehmen eröffnen sich damit attraktive, neue Marktchancen.
Das Abkommen tritt am 1.2.2019 offiziell in Kraft.