Konkret haben sich die Bundesländer hier explizit geäußert bzw. die Abgabefrist bereits angepasst:
Bund und Länder haben sich am 13.10.2022 darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe bzw. Übermittlung der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 zu verlängern. Darüber hinaus soll es jedoch keine weitere Fristverlängerung geben.