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Steuerberatung

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verlängert

Bund und Länder ha­ben sich am 13.10.2022 dar­auf ge­ei­nigt, die Frist zur Ab­gabe bzw. Über­mitt­lung der Grund­steu­er­erklärung bis 31.01.2023 zu verlängern. Darüber hin­aus soll es je­doch keine wei­tere Frist­verlänge­rung ge­ben.

Kon­kret ha­ben sich die Bun­desländer hier ex­pli­zit geäußert bzw. die Ab­ga­be­frist be­reits an­ge­passt:

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