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Steuerberatung

Fünf Fragen zur steuerlichen Förderung von E-Bikes

Ein Dienst­rad ist nicht nur gut für Ge­sund­heit und Um­welt, für viele Un­ter­neh­men ist es auch ein wir­kungs­vol­les In­stru­ment zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung. Da­her ist es nicht ver­wun­der­lich, dass die Über­las­sung ei­nes E-Bikes vom Ar­beit­ge­ber an den Ar­beit­neh­mer im­mer be­lieb­ter wird. In vie­len Fällen er­folgt dies im Rah­men des sog. Dienst­rad-Lea­sings.

Wie die­ses Mo­dell funk­tio­niert und wie der Ge­setz­ge­ber die Über­las­sung von E-Bikes steu­er­lich fördert, be­spricht Svenja Lindt­ner, Steu­er­be­ra­te­rin bei Eb­ner Stolz in ei­ner ak­tu­el­len Folge un­se­rer Vi­deo-Reihe FÜNF Fra­gen mit Ri­chard Frahm, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Ham­burg. Viel Spaß beim Zu­schauen.

Darüber hin­aus ha­ben wir für Sie in ei­ner Kurz­in­for­ma­tion zu­sam­men­ge­stellt, was kon­kret für die Be­steue­rung von E-Bikes gilt.

Be­ar­bei­tungs­stand: 01.06.2023

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