Besonders für Menschen mit Behinderung, ältere Personen und solche mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ist dies ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe am Wirtschaftsleben. Doch was genau bedeutet das für die betroffenen Unternehmen in der Praxis? Welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich? Diese und andere Fragen klären wir in einer weiteren Folge von „Fünf Fragen“ mit Laurent Meister, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei RSM Ebner Stolz.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zwingt Websitebetreiber zum Handeln! Ab dem 28.06.2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die sog. digitale Barrierefreiheit für ihre Produkte und Dienstleistungen sicherstellen.