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Fünf Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Bar­rie­re­frei­heitsstärkungs­ge­setz zwingt Web­si­te­be­trei­ber zum Han­deln! Ab dem 28.06.2025 sind Un­ter­neh­men in Deutsch­land ver­pflich­tet, die sog. di­gi­tale Bar­rie­re­frei­heit für ihre Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen si­cher­stel­len.

Be­son­ders für Men­schen mit Be­hin­de­rung, ältere Per­so­nen und sol­che mit we­nig Er­fah­rung im Um­gang mit di­gi­ta­len Me­dien ist dies ein wich­ti­ger Schritt zur gleich­be­rech­tig­ten Teil­habe am Wirt­schafts­le­ben. Doch was ge­nau be­deu­tet das für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men in der Pra­xis? Wel­che Maßnah­men sind jetzt er­for­der­lich? Diese und an­dere Fra­gen klären wir in ei­ner wei­te­ren Folge von „Fünf Fra­gen“ mit Lau­rent Meis­ter, Rechts­an­walt und Fach­an­walt für IT-Recht bei RSM Eb­ner Stolz.

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