Was das für die Investoren bedeutet und wo die Herausforderungen bei der steuerlichen Abbildung von Investitionen in Kryptowährungen aktuell liegen, haben wir mit erläutert Marco Brinkmann, Steuerberater und Partner bei RSM Ebner Stolz in einer weiteren Folge von „Fünf Fragen“.
Die Investition in Kryptowährungen ist mittlerweile im Mainstream angekommen. Das Urteil des BFH vom 14.02.2023 hat darüber hinaus verdeutlicht, dass sich Akteure um steuerliche Konsequenzen Gedanken machen müssen, auch wenn sie keinen gewerblichen Handel betreiben.