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Steuerberatung

Fünf Fragen zur Energiepreispauschale

Mit der Aus­zah­lung ei­ner ein­ma­li­gen En­er­gie­preis­pau­schale in Höhe von 300 Euro möchte der Ge­setz­ge­ber alle Er­werbstäti­gen von den fi­nan­zi­el­len Fol­gen der ge­stie­ge­nen En­er­gie­preise ent­las­ten. Ar­beit­neh­mern soll der Pausch­be­trag vor­ran­gig durch den Ar­beit­ge­ber aus­ge­zahlt wer­den.

In un­se­rer Vi­deo­reihe 5 Fra­gen zum Thema En­er­gie­preis­pau­schale spre­chen wir mit Ni­cole Haas, Steu­er­be­ra­te­rin und Ma­na­ge­rin bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart über die De­tails zur Aus­zah­lung und Ab­rech­nung durch den Ar­beit­ge­ber. Rein­schauen lohnt sich!

Be­ar­bei­tungs­stand: 25.08.2022

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