Mit der Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro möchte der Gesetzgeber alle Erwerbstätigen von den finanziellen Folgen der gestiegenen Energiepreise entlasten. Arbeitnehmern soll der Pauschbetrag vorrangig durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden.
In unserer Videoreihe 5 Fragen zum Thema Energiepreispauschale sprechen wir mit Nicole Haas, Steuerberaterin und Managerin bei Ebner Stolz in Stuttgart über die Details zur Auszahlung und Abrechnung durch den Arbeitgeber. Reinschauen lohnt sich!
Bearbeitungsstand: 25.08.2022
Nicole Haas, 29.01.2024
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