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F&E - Fünf Fragen zur Forschungszulage

Wirt­schaft­li­cher Fort­schritt funk­tio­niert nur mit In­no­va­tion - und keine In­no­va­tion ohne For­schung und Ent­wick­lung! Das ist nur möglich, wenn aus­rei­chend fi­nan­zi­elle Mit­tel vor­han­den sind. Lange Zeit wurde mo­niert, dass Deutsch­land bei der For­schungsförde­rung hin­ter­her­hinkt. Das hat sich mit der sog. For­schungs­zu­lage geändert: Seit 2020 können Un­ter­neh­men für F&E-Pro­jekte eine Förde­rung in Form ei­ner Steu­er­gut­schrift be­an­tra­gen. Gefördert wer­den Grund­la­gen­for­schung, in­dus­tri­elle For­schung und ex­pe­ri­men­telle Ent­wick­lung. Da­mit sol­len ins­be­son­dere in mit­telständi­schen Un­ter­neh­men An­reize für die In­ves­ti­tion in For­schung und Ent­wick­lung ge­schaf­fen wer­den.

Wie er­folg­reich ist die For­schungs­zu­lage? Wird sie von Mit­telständ­lern in An­spruch ge­nom­men und wie kann sie über­haupt be­an­tragt wer­den - darüber ha­ben wir mit Na­dine Cojic, Steu­er­be­ra­te­rin und Se­nior Ma­na­ger bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart, ge­spro­chen.

Hin­weis: Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur For­schungs­zu­lage gibt es hier.

Be­ar­bei­tungs­stand: 15.03.2023

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