Mit Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der Veröffentlichung der Kassensicherungsverordnung kommen neue Anforderungen sowohl auf Kassenhersteller als auch Kassennutzer zu.
Es sollen alle Transaktionen erfasst und revisionssicher gespeichert werden, bei Barkassen sollen tägliche Kassenstürze zu mehr Transparenz führen. In erster Linie ist jedoch die Unsicherheit gegenüber der Regelung groß, die schon am 1.1.2020 in Kraft treten soll.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen nach GoBD bei der Kassen- und Softwareentwicklung oder unterstützen Sie bei der Erstellung einer angemessenen Verfahrensdokumentation. Ihr Kassensystem prüfen und bescheinigen wir gern nach IDW PS 880 oder schätzen die Konformität des Kassensystems bzw. die vom Hersteller ausgehändigte Bescheinigung ein. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei Fragestellungen zur Kassensicherungsverordnung und Schnittstelle zur TSE.
Die Kassennachschau stellt ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen dar. Diese erfolgt unangekündigt und ist formal keine Außenprüfung, kann aber bei Mängeln in diese übergehen. Zur Kassennachschau ist es Amtsträgern erlaubt, zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume zu betreten und Personen mit Zugriffs- und Benutzerrechten des Kassensystems zur Mitwirkung aufzufordern. Gern unterstützen wir bei der Erstellung von Verhaltensregeln.
Kassenhersteller
- Bewertung der Umsetzung der Anforderungen nach GoBD bei der Kassen- und Softwareentwicklung
- Bescheinigung nach IDW PS 880: Konformes System und Vertriebsargument ggü. Kunden
- Unterstützung bei Fragestellungen zur Kassensicherungsverordnung und Schnittstelle zur technischen Sicherheitseinrichtung
Kassenanwender
- Unterstützung bei der Erstellung einer angemessenen Verfahrensdokumentation
- Einschätzung der GoBD-Konformität des Kassensystems bzw. der vom Hersteller ausgehändigten Bescheinigung nach IDW PS 880