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Leistungen

Kassensysteme

Mit Ver­ab­schie­dung des Ge­set­zes zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen und der Veröff­ent­li­chung der Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung kom­men neue An­for­de­run­gen so­wohl auf Kas­sen­her­stel­ler als auch Kas­sen­nut­zer zu.

Es sol­len alle Trans­ak­tio­nen er­fasst und re­vi­si­ons­si­cher ge­spei­chert wer­den, bei Bar­kas­sen sol­len tägli­che Kas­senstürze zu mehr Trans­pa­renz führen. In ers­ter Li­nie ist je­doch die Un­si­cher­heit ge­genüber der Re­ge­lung groß, die schon am 1.1.2020 in Kraft tre­ten soll.

Wir hel­fen Ih­nen bei der Um­set­zung der An­for­de­run­gen nach GoBD bei der Kas­sen- und Soft­ware­ent­wick­lung oder un­terstützen Sie bei der Er­stel­lung ei­ner an­ge­mes­se­nen Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­tion. Ihr Kas­sen­sys­tem prüfen und be­schei­ni­gen wir gern nach IDW PS 880 oder schätzen die Kon­for­mität des Kas­sen­sys­tems bzw. die vom Her­stel­ler aus­gehändigte Be­schei­ni­gung ein. Zusätz­lich un­terstützen wir Sie bei Fra­ge­stel­lun­gen zur Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung und Schnitt­stelle zur TSE.

Die Kas­sen­nach­schau stellt ein ei­genständi­ges Ver­fah­ren zur zeit­na­hen Prüfung der Ord­nungsmäßig­keit der Kas­sen­auf­zeich­nun­gen dar. Diese er­folgt un­an­gekündigt und ist for­mal keine Außenprüfung, kann aber bei Mängeln in diese über­ge­hen. Zur Kas­sen­nach­schau ist es Amtsträgern er­laubt, zu den übli­chen Ge­schäfts­zei­ten die Ge­schäftsräume zu be­tre­ten und Per­so­nen mit Zu­griffs- und Be­nut­zer­rech­ten des Kas­sen­sys­tems zur Mit­wir­kung auf­zu­for­dern. Gern un­terstützen wir bei der Er­stel­lung von Ver­hal­tens­re­geln.

Kas­sen­her­stel­ler

  • Be­wer­tung der Um­set­zung der An­for­de­run­gen nach GoBD bei der Kas­sen- und Soft­ware­ent­wick­lung
  • Be­schei­ni­gung nach IDW PS 880: Kon­for­mes Sys­tem und Ver­triebs­ar­gu­ment ggü. Kun­den
  • Un­terstützung bei Fra­ge­stel­lun­gen zur Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung und Schnitt­stelle zur tech­ni­schen Si­cher­heits­ein­rich­tung

Kas­sen­an­wen­der

  • Un­terstützung bei der Er­stel­lung ei­ner an­ge­mes­se­nen Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­tion
  • Ein­schätzung der GoBD-Kon­for­mität des Kas­sen­sys­tems bzw. der vom Her­stel­ler aus­gehändig­ten Be­schei­ni­gung nach IDW PS 880
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