An Unternehmen werden immer höhere Anforderungen und auch steuerliche Mitwirkungspflichten herangetragen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt dabei dar, welche Vorgaben an IT-gestützte Prozesse und die dazugehörigen Verfahrensdokumentationen, Vorgaben an steuerliche IT-Kontrollsysteme sowie Vorgaben der Aufbewahrung von rechnungslegungsrelevanten Unterlagen gestellt werden.
Bei Nichteinhaltung dieser steuerlichen Vorschriften drohen dem Unternehmen Haftungs- und Strafrisiken. Bis hin zu Bußgeldern, Steuerschätzungen und zum Verwerfen der Ordnungsmäßigkeit.
Unter der Begrifflichkeit „Tax Compliance“ wird ein System zur Sicherstellung der Gesetzbefolgung und Vorgaben des BMF verstanden.
Wir helfen Ihnen dabei, die steigenden Anforderungen an die Gesetze, Vorgaben und Richtlinien effektiv zu erfüllen und einzuhalten. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der einzelnen Anforderungen nach GoBD, beraten Sie bei der Erstellung einer angemessenen und nachvollziehbaren Verfahrensdokumentation und führen Wirksamkeitsprüfungen sowie Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Prozesse durch. Neben reiner Compliance beschäftigen wir uns auch mit der Identifikation von steuerrechtlich relevanten Dokumenten, Prüfung elektronischer Kassensysteme sowie mit der Ermittlung von Datenzugriffen und Datenbereitstellungen.
- Prüfung und Beratung bzgl. steuerlicher IT-Compliance, z. B. GoBD, TCMS Tax Compliance Management Systeme (IT-IKS)
- Verfahrensdokumentation, Aufbewahrung und Archivierung
- Rechnungs- und Belegverarbeitung
- Prüfung einer potenziellen Vernichtung von Papier-Originalen
- Ermittlung der Datenzugriffe und -bereitstellung
- Identifikation von steuerrechtlich relevanten Unterlagen
- Prüfung elektronischer Kassensysteme