Vorgesehen ist eine Anhebung der Schwellenwerte der Größenklassen, die erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte für ein nach dem 31.12.2023 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden sein sollen. Für nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahre soll ein Wahlrecht eingeräumt werden, die neuen Schwellenwerte bereits auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte anzuwenden.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person oder Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter fallen unter die jeweilige Größenklasse, wenn mindestens zwei der drei genannten Merkmale nicht überschritten werden:
Kleinstunternehmen | Kleine Unternehmen | Mittelgroße Unternehmen | Große Unternehmen | |
Bilanzsumme | ≤ 450.000 Euro (bisher: ≤ 350.000 Euro) | ≤ 7,5 Mio. Euro (bisher: ≤ 6,0 Mio. Euro) | ≤ 25 Mio. Euro (bisher: ≤ 20 Mio. Euro) | > 25 Mio. Euro (bisher: > 20 Mio. Euro) |
Umsatzerlöse | ≤ 900.000 Euro (bisher: ≤ 700.000 Euro) | ≤ 15 Mio. Euro (bisher: ≤ 12 Mio. Euro) | ≤ 50 Mio. Euro (bisher: ≤ 40 Mio. Euro) | > 50 Mio. Euro (bisher: > 40 Mio. Euro) |
Mitarbeiter | ≤ 10 (unverändert) | ≤ 50 (unverändert) | ≤ 250 (unverändert) | > 250 (unverändert) |