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Geplante Anhebung der Schwellenwerte im HGB

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 17.01.2024 den Ent­wurf zur An­he­bung der Größen­klas­sen vor­ge­legt, der im Rah­men ei­nes be­reits weit vor­an­ge­schrit­te­nen Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens (Ge­setz zur Einführung ei­nes Lei­tent­schei­dungs­ver­fah­rens beim Bun­des­ge­richts­hof) zügig im Bun­des­tag und Bun­des­rat zur fi­na­len Ab­stim­mung vor­lie­gen soll.

Vor­ge­se­hen ist eine An­he­bung der Schwel­len­werte der Größen­klas­sen, die erst­mals auf Jah­res- und Kon­zern­ab­schlüsse, La­ge­be­richte und Kon­zern­la­ge­be­richte für ein nach dem 31.12.2023 be­gin­nen­des Ge­schäfts­jahr an­zu­wen­den sein sol­len. Für nach dem 31.12.2022 be­gin­nende Ge­schäfts­jahre soll ein Wahl­recht ein­geräumt wer­den, die neuen Schwel­len­werte be­reits auf (Kon­zern-)Ab­schlüsse und (Kon­zern-)La­ge­be­richte an­zu­wen­den.

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Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ohne natürli­che Per­son oder Per­so­nen­ge­sell­schaft als un­be­schränkt haf­ten­der Ge­sell­schaf­ter fal­len un­ter die je­wei­lige Größen­klasse, wenn min­des­tens zwei der drei ge­nann­ten Merk­male nicht über­schrit­ten wer­den:

Kleinstunternehmen

Kleine Unternehmen

Mittelgroße Unternehmen

Große Unternehmen

Bilanzsumme

≤ 450.000 Euro

(bisher: ≤ 350.000 Euro)

≤ 7,5 Mio. Euro

(bisher: ≤ 6,0 Mio. Euro)

≤ 25 Mio. Euro

(bisher: ≤ 20 Mio. Euro)

> 25 Mio. Euro

(bisher: > 20 Mio. Euro)

Umsatzerlöse

≤ 900.000 Euro

(bisher: ≤ 700.000 Euro)

≤ 15 Mio. Euro

(bisher: ≤ 12 Mio. Euro)

≤ 50 Mio. Euro

(bisher: ≤ 40 Mio. Euro)

> 50 Mio. Euro

(bisher: > 40 Mio. Euro)

Mitarbeiter

≤ 10 (unverändert)

≤ 50 (unverändert)

≤ 250 (unverändert)

> 250 (unverändert)

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