am 29.6.2020 hat der Gesetzgeber das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen - und damit auch die temporäre Umsatzsteuersatzsenkung. Auf zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 ausgeführte Umsätze fallen somit 16 % bzw. 5 % Umsatzsteuer an.
Um die damit einhergehenden zahlreichen Anwendungsfragen zu beantworten, legte das BMF am 30.6.2020 sein Schreiben in finaler Fassung vor. Darin finden sich zwar auch einige Nichtbeanstandungsregelungen, wie z. B. der Verzicht auf eine Berichtigung eines zu hohen Umsatzsteuerausweises für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.8.2020 erbrachte Leistungen in einer Unternehmerkette (Rz. 46) oder die Möglichkeit zur Ausstellung von Anzahlungsrechnungen mit 19 % bzw. 7% für Leistungen die nach dem 31.12.2020 ausgeführt werden (Rz. 51 i. V. m. Rz. 9).
Was nun bei den wichtigsten Fragen umsatzsteuerlich zu beachten ist und wie Fallstricke durch die temporäre Umsatzsteuersatzänderung zu vermeiden sind, ist zudem Inhalt unseres Webinars, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Themen werden u. a. sein:
- Anzahlungen vor 1.7.2020 für Leistungen nach 30.6.2020
- Anzahlungen vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 für Leistungen nach 31.12.2020
- Anpassungsbedarf bei Dauerleistungen
- Besteuerung von Teilleistungen
- Nachträgliche Entgeltminderungen (inkl. Jahresboni und Jahresrückvergütungen)
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher. Nach der Registrierung über den oben links genannten GoToWebinar Anmeldelink werden Ihnen die Zugangsdaten zu diesem Webinar automatisch zugesandt.
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