Der Bundestag hat am 6.6.2019 das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen (BR-Drs. 253/19). Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 28.6.2019 zu.
Mit dem Gesetz soll konsequent gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgegangen werden. Um dies umzusetzen, erhält die Zollverwaltung mehr Befugnisse, um für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Konkret werden dazu der Finanzkontrolle Schwarzarbeit umfassende Prüf- und Ermittlungsmöglichkeiten eingeräumt. Diese erhält u. a. in folgenden Bereichen neue Kompetenzen:
- bei unberechtigtem Sozialleistungsbezug, also Scheinarbeit oder vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung,
- bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch, insb. durch eine stärkere Unterstützung der Familienkassen,
- bei Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen,
- bei Arbeitsausbeutung und damit verbundenem Menschenhandel,
- beim Anbieten von Schwarzarbeit (in Printform und auf Online-Plattformen),
- bei der missbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften z.B. in "Schrottimmobilien".