Am 8.8.2019 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) eingeführt. Diese findet Anwendung auf Neubauten, für die nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 ein Bauantrag gestellt bzw. die erforderliche Bauanzeige getätigt wird. Begünstigt werden Mietwohnungsneubauten, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen und im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden neun Jahren der dauerhaften, entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.
Die zusätzlich zur linearen Gebäudeabschreibung zu berücksichtigende Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden drei Jahren 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Dabei ist allerdings die Bemessungsgrundlage auf 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.