Im Rahmen des BEPS-Projekts auf OECD-Ebene wurde unter dem BEPS-Aktionspunkt 15 ein neues Verfahren zur Modifikation bilateraler Steuerabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) durch ein mehrseitiges Übereinkommen, das Multilaterale Instrument, entwickelt.
Im ersten Schritt, der mit dem nun vorliegenden Regierungsentwurf vom 27.5.2020 getan wird, wird das Übereinkommen durch ein Vertragsgesetz in innerstaatliches Recht übertragen.
Das MLI führt jedoch nicht zu einer unmittelbaren Änderung des Wortlauts der davon erfassten Doppelbesteuerungsabkommen. Vielmehr ist es jeweils zusammen mit dem betroffenen Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden. Die sich daraus ergebenden Modifikationen sollen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit explizit in einem nächsten Umsetzungsschritt durch ein Anwendungsgesetz konkretisiert werden.