Das Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, kurz MLI-Umsetzungsgesetz, wurde am 8.10.2020 durch den Bundestag beschlossen und passierte am 6.11.2020 den Bundesrat.
Nun bedarf es für die betroffenen Doppelbesteuerungsabkommen, bei denen sich beide Staaten zur Teilnahme am MLI bereit erklärt haben, noch eines weiteren Schritts des Gesetzgebers, damit das MLI in diesen Fällen konkret anwendbar ist.
Hinweis
Konkret steht die Anwendung des MLI hinsichtlich der zwischen Deutschland und folgenden Staaten vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen im Raum: Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kroatien, Luxemburg, Malta, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn. Sobald das MLI in diesen Fällen anwendbar ist, müssen die dort vorgesehenen Regelungen bei Anwendung der betroffenen Doppelbesteuerungsabkommen zusätzlich hinzugezogen werden, auch wenn diese nicht direkt in den Abkommenstext integriert werden.