Dabei handelt es sich zum einen um das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (sog. CBD-Umsetzungsgesetz). Dieses wird durch Änderungen des Pfandbriefgesetzes umgesetzt. Der sich bislang nur auf Pfandbriefe beziehende Bezeichnungsschutz wird ausgeweitet, um die neuen Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“ zu schützen. Danach können künftig alle Pfandbriefe unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierten Voraussetzungen erfüllen.
Zudem hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten die Mehrheit der Stimmen im Bundestag erhalten. Damit wird die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst und insb. für rund 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen.
Hinweis: Ein derartiges spezifisches Aufsichtssystem wird für erforderlich gehalten, um eine risikoadäquate Aufsicht herbeizuführen. Wertpapierinstitute sind dabei Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen.