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Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

Be­reits im Ok­to­ber 2014 wurde zwi­schen Deutsch­land und 50 wei­te­ren Staa­ten eine Ver­ein­ba­rung zum au­to­ma­ti­schen Aus­tausch von In­for­ma­tio­nen über Fi­nanz­kon­ten ge­trof­fen, die nun in Deutsch­land in na­tio­na­les Ge­setz um­ge­setzt wird. Dem­nach könnte ein Aus­tausch erst­mals zum 30.9.2017 für Be­steue­rungs­zeiträume ab 2016 er­fol­gen.

Die Bun­des­re­gie­rung be­schloss am 15.7.2015 den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zum au­to­ma­ti­schen Aus­tausch von In­for­ma­tio­nen über Fi­nanz­kon­ten in Steu­er­sa­chen und zur Ände­rung wei­te­rer Ge­setze und brachte die­sen in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein.

Der Ge­setz­ent­wurf ba­siert auf der sog. „Mehr­sei­tige Ver­ein­ba­rung zwi­schen den zuständi­gen Behörden über den au­to­ma­ti­schen Aus­tausch von In­for­ma­tio­nen über Fi­nanz­kon­ten“, die am 29.10.2014 von Deutsch­land und 50 wei­te­ren Staa­ten be­schlos­sen wurde und mit der sich die teil­neh­men­den Staa­ten zum In­for­ma­ti­ons­aus­tausch auf Ba­sis des von der OECD ent­wi­ckel­ten glo­ba­len Stan­dards ver­pflich­tet ha­ben. Die darin ein­ge­gan­gen Ver­pflich­tun­gen sol­len nun in na­tio­na­les Recht um­ge­setzt wer­den und erst­mals zum 30.9.2017 für Be­steue­rungs­zeiträume ab 2016 zu einem Aus­tausch ent­spre­chen­der Da­ten mit den Fi­nanz­ver­wal­tun­gen der EU-Mit­glied­staa­ten und Dritt­staa­ten, die ebenso die Mehr­sei­tige Ver­ein­ba­rung ver­pflich­tend in ihr na­tio­na­les Recht auf­ge­nom­men ha­ben, führen.

Die Mel­de­pflich­ten sol­len ne­ben persönli­chen Da­ten der Steu­er­pflich­ti­gen u.a. auch den Kon­to­saldo oder bei Ein­la­gen­kon­ten den Ge­samt­brut­to­be­trag der Zin­sen be­inhal­ten.

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