Die Bundesregierung beschloss am 15.7.2015 den Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze und brachte diesen in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Der Gesetzentwurf basiert auf der sog. „Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“, die am 29.10.2014 von Deutschland und 50 weiteren Staaten beschlossen wurde und mit der sich die teilnehmenden Staaten zum Informationsaustausch auf Basis des von der OECD entwickelten globalen Standards verpflichtet haben. Die darin eingegangen Verpflichtungen sollen nun in nationales Recht umgesetzt werden und erstmals zum 30.9.2017 für Besteuerungszeiträume ab 2016 zu einem Austausch entsprechender Daten mit den Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die ebenso die Mehrseitige Vereinbarung verpflichtend in ihr nationales Recht aufgenommen haben, führen.
Die Meldepflichten sollen neben persönlichen Daten der Steuerpflichtigen u.a. auch den Kontosaldo oder bei Einlagenkonten den Gesamtbruttobetrag der Zinsen beinhalten.