Am 12.10.2022 beschloss nun das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung. Derzeit existieren in Deutschland zwar verschiedene private Tierwohllabel, an deren Programmen Lebensmittelhersteller freiwillig teilnehmen können, eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen Haltungsformen besteht bisher jedoch nicht. Durch die gesetzliche Regelung sollen Verbraucher zukünftig besser informierte Kaufentscheidungen treffen und bewusster zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden können.
Es sollen fünf verschiedene Haltungsstufen eingeführt werden:
- Haltungsform Stall
- Haltungsform Stall & Platz
- Haltungsform Frischluftstall
- Haltungsform Auslauf/Freiland
- Haltungsform Bio
Die Kennzeichnungsverpflichtung soll für die verschiedenen Tierarten, Verarbeitungsformen und Vertriebswege schrittweise eingeführt werden. Die Regelung soll zunächst für unverarbeitetes Schweinefleisch gelten. Sobald die EU-Kommission das Konzept der verpflichtenden Tierhaltung am Beispiel „Schweinefleisch“ notifiziert hat, sollen Regelungen für die weiteren Sektoren folgen.
Vor der Presse betonte Landwirtschaftsminister Özdemir, dass durch die Tierhaltungskennzeichnungspflicht nun der Weg für mehr Klimaschutz frei sei. Für Landwirte sei es langfristig attraktiver, eine bessere Haltungsform anzubieten, was nur mit mehr Platz und weniger Tieren zu erreichen ist und schlussendlich zu mehr Klimaschutz führt.
Das Gesetz muss nun das parlamentarischen Gesetzgesetzgebungsverfahren durchlaufen. Ein Termin für die erste Lesung steht jedoch noch nicht fest.