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Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Das seit letz­tem Jahr neu be­setze Bun­des­mi­nis­te­rium für Ernährung und Land­wirt­schaft stellte im Juni 2022 seine Pläne zur „zu­kunfts­fes­ten land­wirt­schaft­li­chen Tier­hal­tung“ vor. Das Vor­ha­ben um­fasst vier zen­trale Bau­steine: eine ver­bind­li­che Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung, ein Förder­kon-zept für den Um­bau der Ställe, bes­sere Re­ge­lun­gen im Tier­schutz­recht und An­pas­sun­gen im Bau- und Ge­neh­mi­gungs­recht. Nun liegt ein ent­spre­chen­der Ge­setz­ent­wurf vor.

Am 12.10.2022 be­schloss nun das Bun­des­ka­bi­nett den Ge­set­zes­ent­wurf zur ver­pflich­ten­den Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung. Der­zeit exis­tie­ren in Deutsch­land zwar ver­schie­dene pri­vate Tier­wohl­la­bel, an de­ren Pro­gram­men Le­bens­mit­tel­her­stel­ler frei­wil­lig teil­neh­men können, eine ge­setz­li­che Ver­pflich­tung zur Kenn­zeich­nung mit ein­heit­li­chen Hal­tungs­for­men be­steht bis­her je­doch nicht. Durch die ge­setz­li­che Re­ge­lung sol­len Ver­brau­cher zukünf­tig bes­ser in­for­mierte Kauf­ent­schei­dun­gen tref­fen und be­wuss­ter zwi­schen ver­schie­de­nen Hal­tungs­for­men ent­schei­den können.

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Es sol­len fünf ver­schie­dene Hal­tungs­stu­fen ein­geführt wer­den:

  • Hal­tungs­form Stall
  • Hal­tungs­form Stall & Platz
  • Hal­tungs­form Frisch­luft­stall
  • Hal­tungs­form Aus­lauf/Frei­land
  • Hal­tungs­form Bio

Die Kenn­zeich­nungs­ver­pflich­tung soll für die ver­schie­de­nen Tier­ar­ten, Ver­ar­bei­tungs­for­men und Ver­triebs­wege schritt­weise ein­geführt wer­den. Die Re­ge­lung soll zunächst für un­ver­ar­bei­te­tes Schwei­ne­fleisch gel­ten. So­bald die EU-Kom­mis­sion das Kon­zept der ver­pflich­ten­den Tier­hal­tung am Bei­spiel „Schwei­ne­fleisch“ no­ti­fi­ziert hat, sol­len Re­ge­lun­gen für die wei­te­ren Sek­to­ren fol­gen.

Vor der Presse be­tonte Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Özde­mir, dass durch die Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nungs­pflicht nun der Weg für mehr Kli­ma­schutz frei sei. Für Land­wirte sei es lang­fris­tig at­trak­ti­ver, eine bes­sere Hal­tungs­form an­zu­bie­ten, was nur mit mehr Platz und we­ni­ger Tie­ren zu er­rei­chen ist und schluss­end­lich zu mehr Kli­ma­schutz führt.

Das Ge­setz muss nun das par­la­men­ta­ri­schen Ge­setz­ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­lau­fen. Ein Ter­min für die er­ste Le­sung steht je­doch noch nicht fest.

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