Wegfall der EEG-Umlage
Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbrauchende und die Wirtschaft soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 01.07. 2022 entfallen. Damit verbindet die Ampelkoalition die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben.
Die Übertragungsnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, sollen ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 01.01. 2023 überprüft und angepasst werden.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags
Zur Unterstützung von Arbeitnehmern, soll der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht werden.
Erhöhung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro soll um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden. Auch dies soll rückwirkend ab dem 01.01.2022 erfolgen.
Anhebung der Fernpendlerpauschale
Aufgrund der gestiegenen Preise für Mobilität soll die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung der ab dem 21. Kilometer geltenden Pauschale für Fernpendler sowie der Mobilitätsprämie rückwirkend auf den 01.01.2022 vorgezogen werden und 38 Cent je Entfernungskilometer betragen. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Neuordnung der Pendlerpauschale in Angriff genommen werden, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.
Einführung eines Coronazuschusses
Wer existenzsichernde Leistungen bezieht, soll mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt werden. Dadurch sollen vor allem Bezieher von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung begünstigt werden.
Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll zum 01.07.2022 umgesetzt werden. Mit 20 Euro monatlich soll dieser Zuschlag bis zur Einführung der Kindergrundsicherung Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen.
Erhöhung des Mindestlohns
Das Bundeskabinett beschloss am 23.02.2022 die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Der Bundestag wird sich in Kürze mit dem Gesetzentwurf befassen.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Ebenfalls bereits beschlossene Sache ist die Verlängerung der zum 31.03.2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert.
Heizkostenzuschuss
Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen soll zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Danach sollen angesichts stark gestiegener Energiepreise
- Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro),
- Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro pro Person
erhalten. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.