Konkret setzt sich das Europäische Parlament in seiner Sitzung am 19.05.2022 für eine zügige Umsetzung der Richtlinie in der Fassung des aktuellen Kompromisstextes ein. Insb. wird der modifizierte Zeitplan mit einer Umsetzungsfrist bis 31.12.2022 befürwortet.
Allerdings hat das Parlament auch Änderungsvorschläge unterbreitet. So soll eine Überprüfungsklausel aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Anwendung der Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten einer Bewertung unterzogen wird. Ferner sollen bestimmte von der Kommission vorgeschlagene Ausnahmeregelungen eingeschränkt und gesonderte Missbrauchsvorschriften zur Bekämpfung von Steuerumgehungsmodellen eingeführt werden. Das Europäische Parlament fordert zudem eine Bewertung der Auswirkungen der Mindeststeuer auf Entwicklungsländer.
Die Stellungnahme wird an den Rat der europäischen Union weitergeleitet, der einen endgültigen Text einstimmig annehmen muss. Die nächste Sitzung des Rats in seiner entscheidenden Formation als Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) findet am 17.06.2022 statt.