In den Konzernbilanzen haben sich über die Jahre hohe Summen an Goodwill angesammelt - ein Risikofaktor für IFRS-Bilanzierer. Mit dem Goodwill-Check können wir wertvolle Hilfestellung leisten.
Dies gilt in der gegenwärtigen Corona-Krise umso mehr. Es dürften regelmäßig Anhaltspunkte (Impairment-Trigger) für eine Wertminderung vorliegen, so dass ein Impairment-Test nach IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ durchzuführen wäre. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Abschlussprüfung ein besonderes Augenmerk auf die Wertminderung von Vermögenswerten bzw. auf den Goodwill-Impairment-Test nach IAS 36 zu richten sein. Auch dürfte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) einen Prüfungsschwerpunkt darin sehen.
Hinweis
Mit einem Goodwill-Check können die Risiken frühzeitig identifiziert und gemanaged werden.