Am 8.5.2020 hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf vorgelegt, in dem sie die Verschiebung der Meldefristen vorschlägt.
So soll die erstmalige 30-tägige Meldefrist für Gestaltungen ab dem 1.7.2020 nicht am 1.7.2020, sondern erst am 1.10.2020 anlaufen. Meldepflichtige Transaktionen, bei denen der erste Schritt zwischen dem 25.6.2018 und dem 30.6.2020 unternommen wurde, sollen nicht bis 31.8.2020, sondern bis 30.11.2020 zu melden sein.
Angesichts der nicht absehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie soll die EU-Kommission darüber hinaus ermächtigt werden, die beiden vorgenannten Fristen nochmals entsprechend zu verlängern.
Hinweis
Der Richtlinienentwurf bedarf noch der Zustimmung und der Umsetzung in den Mitgliedstaaten.