Die Unternehmensbesteuerung soll stabil und vorhersehbar bleiben. Am Körperschaftsteuersatz von 25 % soll für die gesamte Legislaturperiode festgehalten werden. Kleinere Unternehmen sollen wie bisher von den bestehenden günstigen Steuersätzen profitieren. Maßnahmen zur Verbesserung der Gutschriften für Forschung und Entwicklung wurden angekündigt, um Innovationen zu verbessern und Investitionen zu unterstützen.
Auf multinationale Unternehmen kommen Änderungen durch die Umsetzung der Globale Mindeststeuer zu. Vorgesehen ist, die Undertaxed Profits Rule (UTPR) mit dem Finance Bill 2024-2025 zu implementieren. Sie soll für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 31.12.2024 beginnen.
Zum April 2025 kommt es zu einer signifikanten Steigerung der Lohnnebenkosten. So erhöht sich der Satz des Arbeitgeber-Anteils an den Sozialversicherungsbeiträgen (NICs) von 13,8 % auf 15 %. Zudem zahlen Arbeitgeber gegenwärtig in Großbritannien Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 13,8 % auf das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers, das über 9.100 GBP liegt (und auf Sachleistungen wie private Krankenversicherungen und Firmenwagen). Zusätzlich zu der Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge wird diese Bemessungsgrenze auf 5.000 GBP gesenkt. Damit werden mit einem Schlag 4.100 GBP des bisher sozialversicherungsfreien Einkommens mit einer Abgabe von 15 % belegt, die grundsätzlich vollständig vom Arbeitgeber getragen werden muss.
Im Bereich der Umsatzsteuer sollen Anfang 2025 Konsultationen stattfinden, um Standards für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Vereinigten Königreich festzulegen.
Schließlich sieht das UK Autumn Budget 2024 ab 06.04.2025 bedeutende Änderungen im Non-Domicile-Regime vor. Das bisherige System, wonach nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen (sog. Non-Doms) nur auf in UK erzielte Einkünfte Steuern zahlen müssen, wird abgeschafft. Künftig werden damit alle Non-Doms mit ihrem weltweiten Einkommen und ihren weltweiten Gewinnen steuerpflichtig, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen des neuen Foreign Income and Gains (FIG)-Regimes. Neuankömmlinge, die in den ersten vier Jahren nach ihrer Ankunft in UK dort nicht steuerlich ansässig sind, können von einer 100 %-igen Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte und Gewinne profitieren, sofern sie nicht in den letzten zehn Jahren in UK steuerlich ansässig waren.
Auch die Erbschaftsteuer für Non-Doms wird reformiert. Statt des bisherigen Domicile-Status gilt künftig ein sog. Long Term Resident-Status für Personen, die in den letzten zwanzig Jahren mindestens zehn Jahre in UK ansässig waren. Diese Personen unterliegen dann der UK-Erbschaftsteuer auf ihr weltweites Vermögen.
Hinweis: Ausführliche Informationen zum UK Autumn Budget 2024 halten unsere Kollegen von RSM UK in englischer Sprache hier bereit. Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei RSM Ebner Stolz, der Ihnen gemeinsam mit den ausländischen Kollegen weiterhilft.