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Grünes Aktien- und KapitalmarktrechtGrünes Aktien- und Kapitalmarktrecht

Bei der An­la­ge­ent­schei­dung und Be­wer­tung von Un­ter­neh­men spie­len Um­welt- und So­zi­al­be­lange so­wie Cor­po­rate Go­ver­nance eine im­mer wich­ti­gere Rolle. So wird durch Green Bonds das ge­zielte In­vest­ment in Um­welt­pro­jekte ermöglicht.

Die Ent­wick­lun­gen im ESG-Be­reich führen auch zu höheren Er­war­tun­gen an die Führungs- und Über­wa­chungs­or­gane ei­nes Un­ter­neh­mens. Im Lichte ei­ner ESG Cor­po­rate Go­ver­nance sind des­halb Un­ter­neh­mens­pro­zesse an­hand von Nach­hal­tig­keits-, So­zial- und Men­schen­rechts­as­pek­ten neu aus­zu­rich­ten. Die Vergütungs­struk­tur des Vor­stands bei börsen­no­tier­ten Ge­sell­schaf­ten ist etwa auf eine „nach­hal­tige und lang­fris­tige“ Ent­wick­lung der Ge­sell­schaft aus­zu­rich­ten (§ 87 Abs. 1 S. 2 AktG). Dem­ent­spre­chend sind in der neuen Fas­sung des Deut­schen Cor­po­rate Go­ver­nance Ko­dex vom 28.04.2022 zahl­rei­che Nach­hal­tig­keits­the­men ver­an­kert. Die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben dient der Ver­mei­dung von Haf­tungs­ri­si­ken ei­ner­seits und von Re­pu­ta­ti­ons­schäden an­de­rer­seits. Ne­ben zwin­gend zu be­ach­ten­den Re­gu­la­rien ist da­von aus­zu­ge­hen, dass große In­ves­to­ren­grup­pen zukünf­tig den Um­gang von ESG-The­men im Un­ter­neh­men be­wer­ten und in die Ri­si­ko­be­wer­tung des Un­ter­neh­mens ein­be­zie­hen.

Auch neh­men etwa Min­der­heits­ak­tionäre ak­tiv Ein­fluss auf börsen­no­tierte Ge­sell­schaf­ten, um be­stimmte Ziele, auch Um­welt­ziele zu er­rei­chen. Mögli­che An­griffs­punkte sind etwa schlech­tere ESG-Kenn­zah­len als die Peer-Group, Com­pli­ance-Verstöße ge­gen ESG-Re­gu­lie­run­gen, man­gelnde Nach­hal­tig­keits­ex­per­tise, keine auf Nach­hal­tig­keits­ziele aus­ge­rich­tete Vor­stands­vergütung bzw. Ver­bes­se­rungs­be­darf bei der Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ka­pi­tal­markt­recht
    • Ge­stal­tung ei­nes Vergütungs­sys­tems des Vor­stan­des gemäß der Nach­hal­tig­keits­kri­te­rien
    • Aus­ar­bei­tung ESG-re­le­van­ter Aus­wahl­kri­te­rien für Auf­sichts­rats­mit­glie­der
    • Dar­stel­lung der Neu­re­ge­lun­gen des Deut­schen Cor­po­rate Go­ver­nance Ko­dex
    • Sen­si­bi­li­sie­rung hin­sicht­lich ESG-ak­ti­vis­ti­scher In­ves­to­ren; Ent­wick­lung von (Not-)Leitfäden im Um­gang mit An­grif­fen
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