Die Entwicklungen im ESG-Bereich führen auch zu höheren Erwartungen an die Führungs- und Überwachungsorgane eines Unternehmens. Im Lichte einer ESG Corporate Governance sind deshalb Unternehmensprozesse anhand von Nachhaltigkeits-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten neu auszurichten. Die Vergütungsstruktur des Vorstands bei börsennotierten Gesellschaften ist etwa auf eine „nachhaltige und langfristige“ Entwicklung der Gesellschaft auszurichten (§ 87 Abs. 1 S. 2 AktG). Dementsprechend sind in der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28.04.2022 zahlreiche Nachhaltigkeitsthemen verankert. Die Einhaltung der Vorgaben dient der Vermeidung von Haftungsrisiken einerseits und von Reputationsschäden andererseits. Neben zwingend zu beachtenden Regularien ist davon auszugehen, dass große Investorengruppen zukünftig den Umgang von ESG-Themen im Unternehmen bewerten und in die Risikobewertung des Unternehmens einbeziehen.
Auch nehmen etwa Minderheitsaktionäre aktiv Einfluss auf börsennotierte Gesellschaften, um bestimmte Ziele, auch Umweltziele zu erreichen. Mögliche Angriffspunkte sind etwa schlechtere ESG-Kennzahlen als die Peer-Group, Compliance-Verstöße gegen ESG-Regulierungen, mangelnde Nachhaltigkeitsexpertise, keine auf Nachhaltigkeitsziele ausgerichtete Vorstandsvergütung bzw. Verbesserungsbedarf bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Kapitalmarktrecht
- Gestaltung eines Vergütungssystems des Vorstandes gemäß der Nachhaltigkeitskriterien
- Ausarbeitung ESG-relevanter Auswahlkriterien für Aufsichtsratsmitglieder
- Darstellung der Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
- Sensibilisierung hinsichtlich ESG-aktivistischer Investoren; Entwicklung von (Not-)Leitfäden im Umgang mit Angriffen