Für die folgenden Bundesländer ist per öffentlicher Bekanntmachung die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärungen erfolgt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
Zudem hat das BMF am 30.03.2022 die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärungen für die Bundesländer öffentlich bekanntgegeben, die das Bundesmodell anwenden. Davon umfasst sind auch das Saarland und Sachsen, die lediglich vom Bundesmodell abweichende Steuerhebesätze vorsehen. Ausstehend ist derzeit nur noch Niedersachsen, das kürzlich aber auch aktiv war und einen Erlass zur Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes veröffentlicht hat.
Die Erklärungen sind demnach bis 31.10.2022 an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Übermittlung sollte ab 01.07.2022 möglich sein.