Am 28.11.2018 legte der Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Reformüberlegungen zur Grundsteuer vor. Das BVerfG hatte dazu dem Gesetzgeber aufgegeben, bis spätestens 31.12.2019 eine Neuregelung zur Bewertung von Grundvermögen als Basis der Grundsteuer zu schaffen, die bis 31.12.2024 umzusetzen ist. Ab 2025 darf die Grundsteuer nicht mehr unter Zugrundelegung der bisherigen Bewertung erhoben werden.
Der Bundesfinanzminister stellt dazu ein wertunabhängiges Modell vor, das an der Fläche der Grundstücke und vorhandenen Gebäude ansetzt.
Favorisiert wird jedoch ein wertabhängiges Modell, bei dem sich die Bewertung am tatsächlichen Wert der Immobilie orientiert, und das damit den Vorgaben des BVerfG für eine realitätsgerechte Besteuerung besser gerecht werden soll als das wertunabhängige Modell. Das Bewertungsverfahren für unbebaute Grundstücke soll bei diesem wertabhängigen Modell weitgehend unverändert bleiben. Bei bebauten Grundstücken soll die Bewertung grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren erfolgen, wozu der Ertragswert im Wesentlichen auf Grundlage tatsächlich vereinbarter Nettokaltmieten ermittelt wird. Um die Reform möglichst aufkommensneutral zu gestalten, soll die bundeseinheitlich geregelte Steuermesszahl deutlich gesenkt werden. In Betracht käme zudem eine Anpassung kommunaler Hebesätze.
Hinweis
Derzeit werden die Vorschläge mit den Bundesländern diskutiert, die bereits deutliche Vorbehalte geäußert haben.