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Haftung von Organen in Vereinen

Aktuelle Entscheidungen
Im­mer häufi­ger wer­den Ge­schäftsführer und Vorstände bei Ver­let­zung ih­rer ge­setz­li­chen oder sat­zungsmäßigen Pflich­ten in Re­gress ge­nom­men oder gar straf­recht­lich ver­folgt. Das gilt zu­neh­mend auch für (ge­meinnützige wie nicht ge­meinnützige) Ver­eine. Die feh­lende Kennt­nis oder Nicht­be­ach­tung der Pflich­ten und Haf­tungs­ri­si­ken kann da­her emp­find­li­che Fol­gen für den Ver­ein und des­sen Or­gane ha­ben. Die Ver­an­stal­tung erläutert ak­tu­elle Rechtsfälle aus der Pra­xis und zeigt, wie durch durch­dachte Maßnah­men, Ri­si­ken für Ver­ein und Vor­stand bzw. Ge­schäftsführung re­du­ziert wer­den können.