Immer häufiger werden Geschäftsführer und Vorstände bei Verletzung ihrer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflichten in Regress genommen oder gar strafrechtlich verfolgt. Das gilt zunehmend auch für (gemeinnützige wie nicht gemeinnützige) Vereine. Die fehlende Kenntnis oder Nichtbeachtung der Pflichten und Haftungsrisiken kann daher empfindliche Folgen für den Verein und dessen Organe haben. Die Veranstaltung erläutert aktuelle Rechtsfälle aus der Praxis und zeigt, wie durch durchdachte Maßnahmen, Risiken für Verein und Vorstand bzw. Geschäftsführung reduziert werden können.