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Veröffentlichungen

Handlungsbedarf für PIE-Unternehmen: Ab 2022 Trennung von Prüfung und Beratung

Ab 2022 ist auf­grund der Neu­re­ge­lun­gen im sog. Fi­nanz­markt­in­te­gritätsstärkungs­ge­setz die Er­brin­gung von Steu­er­be­ra­tungs­leis­tun­gen durch den Ab­schlussprüfer aus­ge­schlos­sen und auch die Er­brin­gung sons­ti­ger Be­ra­tungs­leis­tun­gen wurde wei­ter ein­ge­schränkt. Für sog. PIE-Un­ter­neh­men, die bis­her Prüfung und Be­ra­tung in ei­ner Hand durchführen ließen, be­steht kurz­fris­ti­ger Hand­lungs­be­darf.

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