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Handlungsbedarf zum Jahresende

Je­der Jah­res­wech­sel bringt er­fah­rungs­gemäß Ände­run­gen von steu­er­li­chen und han­dels­bi­lan­zi­el­len Vor­schrif­ten mit sich, auf die recht­zei­tig rea­giert wer­den muss. In die­sem Jahr könnte zusätz­li­cher Hand­lungs­be­darf aus den lau­fen­den Ko­ali­ti­ons­ver­hand­lun­gen re­sul­tie­ren. Auch die Frage der Ver­mei­dung von Of­fen­le­gungs­pflich­ten stellt sich je­des Jahr neu. Wir ana­ly­sie­ren den Sta­tus quo und zei­gen Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven auf.
Noch nie in der Ge­schichte wa­ren Un­ter­neh­mer so gefähr­det, Op­fer ei­nes Er­mitt­lungs­ver­fah­rens zu wer­den. Eine Haus­durch­su­chung ist dann der „trau­rige Höhe­punkt“ der Er­mitt­lungsmaßnah­men. Wie die ak­tu­elle Rechts­lage aus­sieht und wie man sich schützen kann bzw. rich­tig verhält, ist In­halt die­ses Vor­trags.
Un­ter­neh­mer sor­gen re­gelmäßig für das Schick­sal Ih­res Un­ter­neh­mens vor und re­geln die Nach­folge. Ihr ei­ge­nes Schick­sal las­sen Sie je­doch häufig außer Acht. Nur 2,75 % al­ler Bun­desbürger ha­ben mit Vor­sor­ge­voll­mach­ten für den Fall der ei­ge­nen Hand­lungs­unfähig­keit vor­ge­sorgt. Wir erläutern Ih­nen, wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Bitte mel­den Sie sich per Fax oder Mail für das Se­mi­nar an:
Frau Agnies­zka Punko
Fax: +49 (0) 511 / 93 62 27 - 60
Mail: agnies­zka.punko@eb­ner­stolz.de