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Brexit – Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen in Deutschland

Nach­dem das Ver­ei­nigte König­reich am 1.2.2020 aus der EU aus­ge­tre­ten ist, wird zum 31.12.2020 mögli­cher­weise auch der einjährige Überg­angs­zeit­raum en­den, ohne dass es zu einem Frei­han­dels­ab­kom­men zwi­schen der EU und dem Ver­ei­nig­ten König­reich ge­kom­men ist.

Aus ak­tu­el­ler Sicht droht ein „har­ter“ Brexit, der – wenn über­haupt – wohl nur durch we­nige flan­kie­rende Maßnah­men ab­ge­fe­dert wird. Zum 1.1.2021 wer­den Un­ter­neh­men da­her vor­aus­sicht­lich in zahl­rei­chen Be­rei­chen da­mit kon­fron­tiert, das Ver­ei­nigte König­reich endgültig als Dritt­land be­han­deln zu müssen: ohne be­son­dere Ver­ein­ba­run­gen zu Han­dels­er­leich­te­run­gen und le­dig­lich un­ter Gel­tung der WTO- Re­geln. Un­ter­neh­men, die bis­lang in der Hoff­nung auf eine Ei­ni­gung zwi­schen der EU und dem Ver­ei­nig­ten König­reich mit der Um­set­zung der er­for­der­li­chen Maßnah­men gezögert ha­ben, soll­ten sich nun um­ge­hend auf die kom­men­den Rechtsände­run­gen ein­stel­len.

Er­fah­ren Sie mehr dazu, wel­che kon­kre­ten steuer- und wirt­schafts­recht­li­chen Verände­run­gen zu be­ach­ten sind, in der Bro­schüre „Brexit Aus­wir­kun­gen auf mit­telständi­sche Un­ter­neh­men in Deut­sch­land“.

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