Nachdem das Vereinigte Königreich am 1.2.2020 aus der EU ausgetreten ist, wird zum 31.12.2020 möglicherweise auch der einjährige Übergangszeitraum enden, ohne dass es zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gekommen ist.
Aus aktueller Sicht droht ein „harter“ Brexit, der – wenn überhaupt – wohl nur durch wenige flankierende Maßnahmen abgefedert wird. Zum 1.1.2021 werden Unternehmen daher voraussichtlich in zahlreichen Bereichen damit konfrontiert, das Vereinigte Königreich endgültig als Drittland behandeln zu müssen: ohne besondere Vereinbarungen zu Handelserleichterungen und lediglich unter Geltung der WTO- Regeln. Unternehmen, die bislang in der Hoffnung auf eine Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gezögert haben, sollten sich nun umgehend auf die kommenden Rechtsänderungen einstellen.
Erfahren Sie mehr dazu, welche konkreten steuer- und wirtschaftsrechtlichen Veränderungen zu beachten sind, in der Broschüre „Brexit Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen in Deutschland“.